Aufgabe 24 Stunden Pflegerin in Österreich
Hier finden Sie die Aufgaben die eine 24 Stunden Betreuerin in Österreich durchführen darf . Eine Qualifikation als Personenbetreuerin ist in Österreich gesetzlich noch nicht vorgeschrieben , daher kommt immer wieder und sogar höflich die Frage was darf und was darf nicht eine Personenbetreuerin machen.
Laut WKO und die Standard vom Werkvertrag kann eine Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer bzw. die sogenannte ''24-Stunden-Pflege'' oder '' 24- Stunden-Betreuung '' dürfen u.a. die folgenden einfachen Betreuungstätigkeiten durchführen:
- Haushaltsdurchführung bzw. einfache Haushaltstätigkeiten ( Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung etc.)
- Unterstützung bei der Körperpflege bzw. Körperhygiene
- Unterstützung im Alltag (Begleitung zum Hausarzt , Begleitung zum Frisör oder Begleitung zum diverse Aktivitäten oder Terminen )
- Einkaufen gehen
- Kochen
- Gesellschaftleisten ( Kartenspielen , Vorlesen , gemeinsam Zeit Verbringen )
- leichte Gartenarbeit ( Unterstützung im Garten wie z.B. Rasenmähen , Blumen gissen )
- Haustier wie Hunde oder Katze versorgen ( Futter geben , mit Hund spazieren gehen usw. )
- Medikamente geben
Welche pflegerischen Tätigkeiten dürfen Personenbetreuerinnen durchführen ?
Hier stellt sich die Frage immer wieder , wo genau die Grenze zwischen Pflege und Betreuung darstellt und sich differenziert .Zwischen Pflege und Betreuung ist eine riesige unbeschrieben unterschied , und somit werden die pflegerischen Tätigkeiten zu gewisse Aufgaben die Personenbetreuerinen überlassen .
Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:
Einzelne pflegerische Tätigkeiten, die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern von diplomiertem Pflegepersonal übertragen wurden
Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern von einer Ärztin/einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft übertragen wurden, z.B.
- Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten u.Ä.)
- Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels
- Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
Bestimmte ärztliche Tätigkeiten können auch (nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem Pflegepersonal an die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer weiter übertragen werden.