Aufgabe 24 Stunden Pflegerin in Österreich

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Hier finden Sie die Aufgaben die eine 24 Stunden Betreuerin in Österreich durchführen darf .  Eine Qualifikation als Personenbetreuerin ist in Österreich gesetzlich noch nicht vorgeschrieben , daher kommt immer wieder und sogar höflich die Frage was darf und was darf nicht eine Personenbetreuerin machen. 

Laut WKO und die Standard vom Werkvertrag kann eine Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer bzw. die sogenannte ''24-Stunden-Pflege'' oder '' 24- Stunden-Betreuung '' dürfen u.a. die folgenden einfachen Betreuungstätigkeiten durchführen:

- Haushaltsdurchführung bzw. einfache Haushaltstätigkeiten   ( Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung   etc.)

- Unterstützung bei der Körperpflege bzw. Körperhygiene

- Unterstützung im Alltag (Begleitung zum Hausarzt , Begleitung zum Frisör oder Begleitung zum diverse Aktivitäten oder Terminen )

- Einkaufen gehen

- Kochen

- Gesellschaftleisten ( Kartenspielen , Vorlesen , gemeinsam Zeit Verbringen )

- leichte Gartenarbeit ( Unterstützung im Garten wie z.B.  Rasenmähen , Blumen gissen )

- Haustier wie Hunde oder Katze versorgen ( Futter geben , mit Hund spazieren gehen usw. )

- Medikamente geben  

 

Welche pflegerischen Tätigkeiten dürfen Personenbetreuerinnen durchführen ?

Hier stellt sich die Frage immer wieder , wo genau  die Grenze zwischen Pflege und Betreuung darstellt und sich differenziert .Zwischen Pflege und Betreuung ist eine riesige unbeschrieben unterschied , und somit werden die pflegerischen Tätigkeiten zu gewisse Aufgaben die Personenbetreuerinen überlassen . 

Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:

Einzelne pflegerische Tätigkeiten, die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern von diplomiertem Pflegepersonal übertragen wurden

Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern von einer Ärztin/einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft übertragen wurden, z.B.

  • Verabreichung von Medikamenten (Einnahme von Tabletten u.Ä.)
  • Anlegen und Wechseln von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutabnahme zur Messung des Blutzuckerspiegels
  • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen

Bestimmte ärztliche Tätigkeiten können auch (nach ärztlicher Anordnung) von diplomiertem Pflegepersonal an die Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer weiter übertragen werden.

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