Qualitätssicherung der 24 Stunden Pflege in Österreich

Qualitätssicherung

1 Welche rolle spielt die Qualitätssicherung ?
2 Wer organisiert die Qualitätssicherung ?
3 Wie schaut der Ablauf aus ? 
4 Welche Thematik  werden bei der Beratung durchgeführt ?

In Österreich ist die Qualitätsstandard der häuslichen 24-Stunden-Pflege sehr wichtig und  werden somit im Auftrag vom Sozialministerium freiwillige Hausbesuche zu Verbesserung der Qualität in der häuslichen Betreuung bei Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbeziehern sowie verpflichtende Hausbesuche bei Förderwerberinnen und Förderwerbern einer 24-Stunden-Betreuung durchgeführt.

Die Qualitätssicherung werden vom diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegepersonen durchgeführt  . Der Ziel ist es , dem Betroffenen in dem Fall Pflegebedürftigen Personen oder deren Angehörigen die notwendige Unterstützungen für die alltägliche Betreuung zu gewährleisten.

In der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen wurde dazu das Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege eingerichtet, welches die Hausbesuche für alle Pflegegeldentscheidungsträger organisiert und koordiniert.

Die Erhebung der Versorgungssituationen erfolgt nach einem vom Forschungsinstitut für Altersökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien entwickelten Konzept in sechs ausgewählten Lebensbereichen (Funktionale Wohnsituation, Körperpflege, medizinisch-pflegerische Versorgung, Ernährung inklusive Flüssigkeitszufuhr, hygienische Wohnsituation, Aktivitäten/Beschäftigung/Sozialleben), die von Betreuung und Pflege beeinflusst werden können. Das Bewertungsschema können sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Schema
A die Person ist vollständig und zuverlässig versorgt
B geringfügige Beeinträchtigung der Lebensqualität; nicht vollständige Deckung des Bedarfs
C+ die mentale/physische Gesundheit könnte beeinträchtigt werden, wenn die Situation nicht verbessert wird
C- die mentale/physische Gesundheit ist beeinträchtigt

Qualität in der Pflege 

Seit 2015 besteht die Möglichkeit , einen kostenlosen Hausbesuch auf Wunsch durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege zu beantragen. Der Hausbesuch auf Wunsch kann kostenlos und für ganz Österreich per E-Mail unter wunschhausbesuch@svqspg.at oder telefonisch unter +50 808 20 87 kostenlos angefordert werden.

Die Erkenntnisse einer Auswertung der Hausbesuche hinsichtlich der Versorgungssituation finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

Qualitätssicherung in der 24 Stunden Betreuung 

Pflichthausbesuche bei allen Förderwerber:innen einer 24-Stunden-Betreuung

Im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege werden bei allen Förderwerber:innen einer 24-Stunden-Betreuung nach § 21 b Abs. 2 Ziffer 5 BPGG verpflichtende Hausbesuche durchgeführt.

Die Hausbesuche werden ebenso, wie die freiwilligen Hausbesuche bei dem Pflegegeldbezug über das Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen für alle Pflegegeldentscheidungsträger koordiniert und durchgeführt.

Die Erhebung der Versorgungssituationen erfolgt analog dem vom Forschungsinstitut für Altersökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien entwickelten Konzept in den sechs ausgewählten Lebensbereichen (Funktionale Wohnsituation, Körperpflege, medizinisch-pflegerische Versorgung, Ernährung inklusive Flüssigkeitszufuhr, hygienische Wohnsituation, Aktivitäten/Beschäftigung/Sozialleben), die von Betreuung und Pflege beeinflusst werden können.

Die Erkenntnisse einer Auswertung der Hausbesuche hinsichtlich der Versorgungssituation finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

Pilotprojekt Unangekündigte Hausbesuche in der 24-Stunden-Betreuung

Nachdem verschiedene Stellen, wie etwa der Rechnungshof oder die Volksanwaltschaft die Ansicht vertreten, dass die sehr guten Ergebnisse der Hausbesuche durch die Vorankündigung der Hausbesuche beeinflusst würden und unangekündigte Hausbesuche davon abweichende Ergebnisse bringen würden, führt das Sozialministerium seit Anfang Jänner 2019 nunmehr das Pilotprojekt Unangekündigte Hausbesuche durch – d.h. Förderwerber:innen wird der Hausbesuch vorher nicht schriftlich im Zuge der Gewährung einer Förderung angekündigt. Bei Verweigerung des unangekündigten Hausbesuches wird der Grund dafür erfragt und festgehalten.

In weiterer Folge soll relativ rasch ein angekündigter Hausbesuch erfolgen, wobei der Termin nach Möglichkeit bereits vor Ort von der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft vereinbart werden soll. Für Rückfragen vor Ort wurden Kontaktpersonen seitens des Sozialministeriumservices namhaft gemacht.

  • Im Jahr 2019 wurde das Pilotprojekt in den Bundesländern Wien und Tirol durchgeführt
  • Im Jahr 2020 und 2021 wurde das Pilotprojekt pandemiebedingt eingestellt
  • Im Jahr 2022 wird das Pilotprojekt fortgeführt.

Durchführung eines zweiten Hausbesuches bei Feststellung fehlender und mangelhafter Delegation

Vor dem Hintergrund, dass die Durchführung pflegerischer/ärztlicher Tätigkeiten ohne entsprechende Delegation eine Verwaltungsübertretung nach GuKG und ÄrzteG darstellen und mit Geldstrafe zu ahnden wäre, wurde Ende 2019 ein zweiter Hausbesuch bei fehlender/mangelhafter Delegation eingeführt, in dessen Rahmen die ordnungsgemäße Delegation überprüft wird.

Das Projekt wird auch im Jahr 2022 fortgeführt. Dies vor dem Hintergrund, dass die Beratung über die gesetzesgemäße Ausführung bestimmter medizinischer und pflegerischer Tätigkeiten sowie deren Kontrolle wesentlich für die Sicherung der pflegebedürftigen Person ist und weiters eine wertvolle Unterstützung für die Betreuten, deren Angehörige sowie die 24-Stunden-Betreuer:innen.

Das österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ 24)

Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung stellt eine wichtige Maßnahme der Qualitätssicherung dar. Das Zertifikat soll die Situation aller Betroffenen stärken und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung der Pflege und Betreuung beitragen. Nähere Informationen finden Sie im Bereich ÖQZ 24.

OBEN
Verified by MonsterInsights